DIN 14676: Die Verordnung für Rauchmelder
Mit Rauchmeldern können Sie jede Flamme im Keim ersticken. Die Geräte erkennen aufsteigenden Rauch schnell und warnen umgehend vor der Feuergefahr. Alarmierte Mieter oder Immobilienbesitzer können rechtzeitig Löschmaßnahmen einleiten, die Feuerwehr rufen und sich in Sicherheit bringen. Personen- und Sachschäden werden so auf das absolute Minimum reduziert.
Achtung: Nur fachgerecht installierte Rauchmelder arbeiten zuverlässig. Worauf es diesbezüglich ankommt, regelt die DIN 14676. Die Norm gibt den Rahmen für eine zuverlässige Brandfrüherkennung vor.
Rauchmelder-Pflicht beachten!
Für Neubauten besteht in fast allen Bundesländern Rauchmelder-Pflicht. Auch für Bestandsbauten gelten bereits verpflichtende Regelungen. Eine Ausnahme bilden Sachsen-Anhalt, Berlin und Nordrhein-Westfalen. Geplant ist die Einführung in Nordrhein-Westfalen und Berlin jedoch für den 01.01.2017. Die Einbaupflicht beinhaltet weitaus mehr, als lediglich irgendwo einen beliebigen Rauchmelder zu installieren. Nur unter der Berücksichtigung der DIN 14676 gilt die Rauchmelder-Pflicht als erfüllt.
Eine Sicherheitsnorm für Wohnungen und Häuser
Die DIN 14676 ist die deutsche Norm für Rauchmeldesystemen in zu Wohnzwecken genutzten Immobilien. Die Norm definiert, wie der Einbau, der Betrieb und die Instandhaltung der Geräte in Häusern und Wohnungen erfolgen muss. Dies garantiert Mietern und Immobilienbesitzern einen im Ernstfall zuverlässigen Betrieb des Rauchmeldesystems. Ebenfalls berücksichtigt werden Immobilien die zu wohnungsähnlichen Zwecken genutzt werden. Dazu zählen unter anderem Pensionen und Ferienhäuser.
Rauchmelder mindestens in Fluren und Schlafräumen
Die DIN 14676 unterteilt in mehreren Bestimmungen, welche Aspekte für Rauchmelder einzuhalten sind. Dies beinhaltet unter anderem den Ort und die Art der Installation sowie die Auswahl der Geräte. Zur Grundausstattung einer jeden Immobilie gehören laut DIN Rauchmelder in allen Schlaf- und Kinderzimmern sowie Fluren. Die Norm empfiehlt weiterhin auch Küchen und Bäder mit einem Rauchwarnmelder aufzurüsten. Jedoch nur, solange Fehlalarme durch Wasserdämpfe ausgeschlossen werden können. Ebenso sorgt ein Rauchmelder im Keller und Dachboden für eine Brandfrüherkennung auf jeder Ebene des Hauses.
Auf korrekte Anbringung achten.
Die DIN 14676 setzt voraus, dass nur nach EN 14604-zertifizierte Rauchmeldegeräte verbaut werden dürfen. Ob es sich dabei um Einzelmelder oder vernetzte Funkmelder handelt, steht Mietern und Immobilienbesitzern offen. Die Anbringung muss ermöglichen, dass die Geräte Feuer bereits in der Entstehungsphase erkennen können. Die Installation der Geräte erfolgt mittig an der Raumdecke. Dabei darf der Rauchmelder im Abstand von 50 Zentimetern weder zugebaut noch überstrichen werden. Räume über 60 Quadratmeter müssen Mieter und Immobilienbesitzer mit mehreren Rauchmeldern ausstatten. Um Fehlalarme zu vermeiden, sollte der Rauchmelder bei Renovierungsarbeiten außerdem abgedeckt sein.
Jährliche Instandhaltung durchführen
Um einen zuverlässigen Betrieb zu gewährleisten, müssen Rauchmelder laut DIN 14676 einmal im Jahr überprüft werden. Dies beinhaltet einen Testalarm sowie die Überprüfung auf äußerliche Schäden und der freien Zugänglichkeit der Rauchkammer. Mieter und Immobilienbesitzer müssen umgehend für Ersatz sorgen, falls offensichtliche Mängel auftreten.
Von Sicherheitsexperten beraten lassen
Wer sich bezüglich der Auswahl und Installation von Rauchmeldern unsicher ist, kann eine Errichterfirma zu Rate ziehen. Die Sicherheitsprofis kennen sich mit der DIN 14676 bestens aus und übernehmen den normenkonformen Einbau. Seit der Neufassung der DIN 14676 aus dem Jahr 2012 dürfen ausschließlich geprüfte Fachkräfte für Rauchwarnmelder diese projektieren, installieren und instandhalten. Dies garantiert Mietern und Immobilienbesitzern einen korrekten Einbau und die optimale Funktionstüchtigkeit des Rauchmeldesystems.